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Bestellung Buergerblatt mit Einzugsermaechtigung
Gewerbeanmeldung
Gewerbeabmeldung
Wohnungsgeberbescheinigung
Wichtige Information an alle Vermieter Neues Melderecht ab 01. November 2015 – Wohnungsgeber- Informationen
Mit der Einfuehrung des Bundesmeldegesetzes sollen Wohnungsgeber Mietern den Einzug in eine Wohnung innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch, z.B. per eMail bescheinigen. Die Gemeinde Inzigkofen ist vom Gesetzgeber dazu angehalten, mit dem In-Kraft-Treten der Regelung ohne Vermieterbescheinigung Anmeldungen im Melderegister abzulehnen. Um die Neuerung so einfach wie moeglich zu gestalten, stellen wir ihnen ein Formular – Wohnungsgeberbescheinigung - online oder zur Abholung im Rathaus Inzigkofen, Zimmer 3 zur Verfuegung, das vom Vermieter ausgefuellt und zur An- oder Ummeldung des Mieters ab dem 01. November 2015 vorzulegen ist.
Bei Fragen steht Ihnen Ihr Meldeamt gerne zur Verfuegung: Tel.: 07571/7307-11 Mail: koeser@inzigkofen.de
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